Begriffe und Definitionen

Tierfabriken und Megaställe

Die Definition von Tierfabriken ist nicht so einfach. Wir orientieren uns am Bundesimmissions-schutzgesetz. Ab der folgenden Zahl von Tieren bewertet das Gesetz Stallbauvorhaben wie Industrieprojekte: 1500 Schweinemast-, 560 Sauen-, 30.000 Masthühner, 15.000 Legehennen – bzw. Puten- und 600 Rinderplätze. Ab diesen Tierzahlen ist es nicht mehr denkbar, Umbauten mit Auslauf zu schaffen und eine tiergerechte Haltung zu organisieren.

Tierzahlen allein helfen zur Bewertung allerdings nicht weiter. Immer muss es auch darum gehen, welche Fläche pro Tier zur Verfügung steht, wie es um die Betreuung bestellt ist und in welchem Zustand die Ställe sind. Immer relevanter werden auch Eigentumsfragen: Ist ein Betrieb eigentlich noch „selbstbestimmt“ oder bereits zu einem relevanten Teil in den Händen externer Investoren, die auf kurzfristige Gewinne blicken?

Uns ist bewusst, dass diese Zahlen auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht unproblematisch sind: 600 Rinder sind arbeits- und kapitalintensiv und erfordern einiges Personal; 30.000 Masthühner können kaum eine Bauernfamilie ernähren.


Bäuerliche oder industrialisierte Landwirtschaft?

Die folgenden Erklärungen sind aus dem Kritischen Agrarbericht 2014 entnommen (S. 14).

Mit dem Begriff bäuerliche Landwirtschaft wird eine Arbeitsverfassung, Wirtschaftsweise und Lebensweise beschrieben, die in der Regel auf der Betriebsleiter:infamilie und ihren Mitarbeitenden beruht. Sie ist gekennzeichnet durch:

– selbstständiges Handeln und Entscheiden der Unternehmer:in,
– bodengebundene Produktion,
– innerbetriebliche Kreisläufe,
– Generationsverpflichtung und damit der sorgsame Umgang mit Boden, Tieren und Mitarbeiter:innen,
– keine kurzfristige Gewinnmaximierung.

Die industrialisierte Landwirtschaft zeichnet sich aus durch:

– bodenungebundene Produktion, d.h. keine Flächenbindung zwischen Tierhaltung und Acker- bzw. Grünland,
– keine oder wenige innerbetriebliche Kreisläufe, d.h. keine eigene Futterversorgung und keine eigenen innerbetrieblichen Nährstoffkreisläufe,
– keine Bewirtschaftung einer Hofstelle sowohl mit Wohn- als auch mit Wirtschaftsgebäuden,
– keine Bewirtschaftung durch unmittelbar eigenverantwortliche Leitung der Betriebsinhaber:in oder eines:einer Familienangehörigen auf eigene Rechnung und eigenem Unternehmerrisiko,
– starke Organisationsverflechtungen mit Holdingtöchtern; Beteiligung an mehreren Betrieben,
– Abschluss von Lohnmastverträgen,
– starke Verflechtungen bzw. Abhängigkeiten mit einem hochspezialisierten vor- und nachgelagerten Bereich.