Benjamin Luig: Systemrelevanz ja, Arbeitsrechte nein?

Das Corona-Krisenmanagement in der Landwirtschaft findet auf dem Rücken der Beschäftigten statt

Wie unter einem Brennglas macht die Coronakrise deutlich, welche Arbeiten für unsere Gesellschaft essentiell sind. Nicht nur muss alles getan werden, um die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten und auszubauen. Auch die stabile Versorgung mit Lebensmitteln wird in den nächsten Monaten entscheidend sein. Das betrifft die Landwirtschaft genauso wie die Verarbeitung, die Logistik und den Einzelhandel. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Kabinettssitzung am Montag bestätigt. Sie hat die Land- und Ernährungswirtschaft grundsätzlich als „systemrelevante Infrastruktur“ anerkannt. Damit macht sie deutlich, dass diese Wirtschaftsbereiche prioritär aufrechterhalten werden sollen. Die Einschätzung der Bundesregierung ist vor allem deshalb spannend, weil Tätigkeiten in Land- und Ernährungswirtschaft in prä-Corona-Zeiten gesellschaftlich nicht besonders stark honoriert wurden: Dass die spargelstechenden Saisonarbeiter*innen aus Osteuropa für ein paar Monate in engen Sammelunterkünfte zusammengepfercht werden, nahmen wir bislang hin. Die Streiks in der Ernährungswirtschaft bei Cargill in Riesa oder bei der Bäckerei ARTiBack in Halle vor wenigen Wochen schafften es kaum in die Medien. Und dass eine Supermarktkette wie Alnatura die betriebliche Mitbestimmung boykottiert, macht sie in den Augen vieler Konsument*innen nicht weniger „nachhaltig“.

Systemrelevanz autoritär

Was wird die anerkannte Systemrelevanz nun bedeuten? Auch wenn zu allen Fragen rund im die Landwirtschaft meist „die Bauern und Bäuerinnen“ in Gestalt des Präsidenten des Bauernverbandes Joachim Ruckwied in den Abendnachrichten zu Wort kommen, so ist die Landwirtschaft in Deutschland im Grunde nur zur Hälfte bäuerlich. Ca. 200.000 Menschen arbeiten fest angestellt in Agrarbetrieben. Hinzukommen ca. 300.000 Menschen, die in den arbeitsintensiven Monaten überwiegend aus Osteuropa zur Aussaat und Ernte nach Deutschland kommen. Mehr als die Hälfte der arbeitenden Menschen in der Landwirtschaft sind also Lohnarbeiter*innen – und nicht Bauern und Bäuerinnen. Ein großer Teil von ihnen, die Saisonarbeiter*innen, drohen dieses Jahr aufgrund der Grenzschließungen und der gesundheitlichen Risiken in Deutschland auszubleiben. Die Arbeitgeberverbände einschließlich des Bauernverbands meldeten sich daher vor einer Woche zu Wort und forderten, den Mangel an Arbeitskräften im Kern durch zwei Maßnahmen zu beheben: Einerseits sollen Mindeststandards des bestehenden Arbeitsrechts ausgehebelt werden: Ruhezeiten sollen verkürzt, Höchstarbeitszeiten sollen verlängert werden. Andererseits sollen die Betriebe über die Ausweitung von Leiharbeit und Minijobs auf neue billige Arbeitskraft zugreifen können.

In die gleiche Kerbe haute vor wenigen Tagen Agrarministerin Klöckner, als sie Arbeitsminister Heil in einem Brief vorschlug, das Arbeitsverbot für Asylbewerber*innen für Aushilfstätigkeiten in der Landwirtschaft zeitlich befristet aufzuheben. Auch Arbeitskräfte deutscher Staatsbürgerschaft, die vorübergehend arbeitslos sind, könnten in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Am Montag beschloss das Kabinett nun ganz im Sinne der Forderungen der Arbeitgeber die „Flexibilisierung“ der Arbeitszeit, die Ausweitung von Leiharbeit und Minijobs, und die zeitliche Ausdehnung der Möglichkeit einer Beschäftigung ohne Sozialversicherung.

Für Klöckner und den Bauernverband bedeutet die Systemrelevanz der Landwirtschaft also keineswegs, dass die Arbeit der Beschäftigten aufgewertet wird. Im Gegenteil: Im Kern geht es darum, in der gegenwärtigen Situation unter Aushebelung von Rechten und Standards auf billige Arbeit – primär von Migrant*innen zuzugreifen. Genauso sieht das auch der Grünen-Politiker Martin Häusling. Er fordert, dass die Bundesregierung unter allen Umständen die Einreise billiger osteuropäischer Arbeitskräfte sicherstellen muss. Die eigentlich naheliegende Lösung – den Lohn anzuheben und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, wenn diese zu unattraktiv sind, als dass Beschäftigte sie sich antun wollen – scheinen den oben Genannten nicht in den Sinn zu kommen.

Dabei liegen Optionen für konkrete Maßnahmen auf der Hand, damit Aussaat, Pflege und Ernte in den nächsten Monaten geleistet werden und dabei die Systemrelevanz der Angestellten in der Landwirtschaft anerkannt wird:

  • Erschwerniszulage: Zusätzlich zum Mindestlohn fordert die Gewerkschaft IG BAU eine Erschwerniszulage. Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, bringen sich angesichts der Ausbreitung des Coronavirus gesundheitlich in Gefahr. Sie müssen dafür zusätzlich zum Mindestlohn entlohnt werden. Da viele Agrarbetriebe wirtschaftlich unter Druck stehen, sollte die Bundesregierung diese Erschwerniszulage finanzieren.
  • Sichere Unterkünfte: Saisonarbeiter*innen leben in der Regel auf engstem Raum in Sammelunterkünften. Für diese Unterkünfte wird ihnen oftmals ein erheblicher Teil ihres Lohns abgezogen. Das Verbot der Bundesregierung von Ansammlungen von mehr als zwei Personen muss auch für die Unterkünfte gelten. Notwendig sind Doppel- statt Sammelunterkünfte. Auch hier müssen die Betriebe von der öffentlichen Hand unterstützt werden, beispielsweise durch die Bereitstellung von Containerunterkünften mit angemessenen Standards.
  • Inspektionen auf Betrieben verstärken: Strikte Regelungen der Gesundheit am Arbeitsplatz müssen gerade zu Zeiten von Corona auf Betrieben sichergestellt werden. Arbeitsinspektionen auf Agrarbetrieben dürfen daher nicht zurückgefahren, sondern müssen mit neuen Formen, die den körperlichen Kontakt minimieren, hochgefahren werden.

 


Dieser Beitrag wurde von Benjamin Luig verfasst und am 24.3.2020 auf rosalux.de veröffentlicht. Benjamin Luig hat von 2016 bis 2019 das Dialogprogramm Ernährungssouveränität der Rosa-Luxemburg-Stiftung geleitet. Aktuell lebt er in Berlin und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrechten in der Landwirtschaft.

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Dieser Beitrag ist von einem Gast, der seine Worte selbst verfasst.

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