Düngeverordnung erneut kurz vor dem Scheitern?

Seit zweieinhalb Jahren streiten sich Politiker*innen von Bund und Ländern bereits um die Düngegesetzgebung. Als Aktion Agrar die Kampagne „Tierfabriken den Güllehahn zudrehen“ im Januar 2015 startete, war die Debatte bereits am Laufen. Über 200 000 Menschen unterzeichneten damals den Appell für strengere Düngerichtlinien, die flächengebundene Tierhaltung fördern, Grundwasser und Artenvielfalt schützen sollen. Doch Bundesregierung und Bauernverband hielten an ihrer Verzögerungstaktik fest, die Verhandlungen verliefen zäh. Kurz vor Abschluss des Düngepakets aus Düngegesetz und Düngeverordnung könnte der Kompromiss nun erneut scheitern.

Vergangene Woche beschloss der Umweltausschuss des Bundesrates weitere Änderungsanträgen zum vorliegenden Regierungsentwurf der Düngeverordnung (DüV). Nun stehen Ende März zwei unterschiedliche Ausschussempfehlungen der DüV zur Abstimmung im Bundesrat. Ein großer Knackpunkt sind die „roten Gebiete“, bei denen wegen besonders hoher Nitratwerte im Grundwasser zusätzliche Maßnahmen (u.a. noch strengere Obergrenzen für Nitrat) getroffen werden müssten. Wie die Abstimmung verlaufen wird, ist schwer abzuschätzen. Auch wenn der Bundesrat den Änderungswünschen zustimmen sollte, kann die Bundesregierung den geänderten Entwurf noch ablehnen. Damit würde der gesamte Düngekompromiss scheitern und die Verhandlungen zur DüV gingen von vorne los.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, CDU/CSU Fraktion und Bauernverband werfen den Mitgliedern des Umweltausschusses vor, gegen Vereinbarungen zu verstoßen und somit den ganzen Kompromiss in Frage zu stellen. Einige Länderagrarminister der Grünen, unter ihnen auch der Niedersachse Christian Meyer, unterstützen die Vorschläge des Umweltausschusses und sind verärgert über Schmidt. Dieser hatte wohl unabgesprochene Veränderungen im Düngegesetz vorgenommenen und Abzugsmöglichkeiten für Ammoniak-Ausbringungsverluste geschaffen, ein weiteres Schlupfloch bei Nitratobergrenzen.

Bereits Mitte Februar und Anfang März verabschiedeten der Bundestag und Bundesrat das Düngegesetz, was den Weg zur Einführung der Stoffstrombilanz frei machte. Dieser Kompromiss war allerdings durchweg enttäuschend: eine verpflichtende Bilanz ab 2018 gilt explizit nur für Tierhalter mit über 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar. Ob dies den Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie genügt, bleibt zweifelhaft. Seit November letzten Jahres läuft bei beim EU-Gerichtshof eine Klage gegen die deutsche Bundesregierung wegen Verstoßes diese Richtlinie. Es stehen Strafzahlungen in Millionenhöhe im Raum.

Eine strengere Düngegesetzgebung ist schon seit Jahren überfällig – wir fordern ein Ende der Verzögerungstaktik von Bundesregierung und Bauernverband und ihre Zustimmung zu den Vorschlägen des Umweltausschusses. Strengere Nährstoff-Obergrenzen und eine Stromstoffbilanz sind das Gebot der Stunde. Sie bieten die Chance einen Wandel in der Tierhaltung voran zu bringen. Die dürfen wir nicht verstreichen lassen.

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Leonie Dorn

Vergisst beim Anblick von Klatschmohn all ihre Sorgen und trauert Jon Stewart immer noch nach.

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