Historisches Urteil: Regierung muss mehr Klimaschutz umsetzen 

Am 29.04.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das deutsche Klimaschutzgesetz teilweise nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist und die Verfassungsbeschwerde von neun jungen Kläger:innen in Teilen akzeptiert. Ein riesiger Erfolg für alle, die sich seit Jahren für mehr Klimaschutz einsetzen!

 

Was bedeutet das genau? Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2022 genauer regeln, wie die Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen ab 2031 erreicht werden können. Und er muss konkreter werden, wie diese Reduktion über die Jahre verteilt werden soll. Darüber hinaus hat das oberste Gericht festgestellt, dass Freiheitseinschränkungen zum Schutz des Klimas künftig verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein könnten. Die elementare Wichtigkeit des Schutzes unserer Lebensgrundlagen wurde somit vor Gericht anerkannt!

 

Geklagt hatten neun junge Menschen, darunter mehrere Junglandwirt:innen aus Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie werden nicht nur durch den immer schwerer werdenden Zugang zu Land beeinträchtigt, sondern auch durch die zunehmenden Folgen des Klimawandels – Ernten werden unsicherer, Tiere und Pflanzen leiden unter Hitze- und Trockenstress, neue Krankheiten und Schädlinge stellen Erzeuger:innen vor immense Herausforderungen.

 

Das historische Urteil zeigt klar: Die bisherigen Bekenntnisse der Bundesregierung reichen nicht! Es braucht dagegen eine Strategie, die sicherstellt, dass die Ziele auch erreicht werden können. Nur mit effektiver Klimaschutzpolitik kann bäuerliche Landwirtschaft auch zukünftig in Deutschland betrieben werden. Die Bundesregierung muss nun also schnellstmöglich dafür sorgen, dass wirksame Maßnahmen ein- und umgesetzt werden, bevor es zu spät ist!

 

Hier findet ihr eine detaillierte Darstellung der Klage und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

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