
Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein
Die Wettbewerbshüter haben Untersuchungen in Amazons Geschäftspraxis gegenüber Händler*innen auf dessen Plattform eingeleitet. Dem Online-Konzern wird vorgeworfen, seine Doppelrolle als Händler und Verkaufsplattform zu missbrauchen.
Erinnert Ihr Euch? Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir gemeinsam die Kampagne gegen Amazon fresh gestartet. Mit Schlauchboot am Berliner Borsigturm und mit Tausenden von Unterschriften gegen den Onlineriesen, der seine Zulieferer kaputt macht und seine Kund*innen ausspioniert. Jetzt gibt es gute Nachrichten:
„Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“ so Andreas Mundt, Präsident des Kartellamtes.
Schon letztes Jahre haben wir mit der Kampagne „Essen ohne Amazon“ auf die Gefahren für regionale Landwirtschaft durch den aggressiven Online-Händler aufmerksam gemacht. Durch seinen Marktanteil von ca. 35 % an allen deutschen Online-Einkäufen, kann Amazon die Kaufentscheidung von Kund*innen beeinflussen, viele Händler*innen haben dadurch kaum eine andere Wahl, als erdrückende Geschäftsbedingungen und Gebühren zu akzeptieren. Mehr dazu in unserer Studie „Gute Gründe gegen Amazon“…
Zu dieser Einschätzung sind wohl nun auch die Wettbewerbsbehörden gekommen und nehmen unter anderem Regelungen zu Haftung und Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen unter die Lupe. Und das nicht nur in Deutschland: Auch die die Europäische Kommission hat im Sommer 2018 begonnen, mittels Fragebögen an Händler*innen die europäischen Marktplätze des Online-Giganten genauer zu untersuchen. Hierbei konzentriert sich die Kommission vor allem auf den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler*innen, während es dem Bundeskartellamt hauptsächlich um die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken geht.
Interessant ist, dass es sich hier nicht um reines Bußgeldverfahren handelt. Nach Abschluss der Untersuchungen könnte verfügt werden, dass Amazon seine Geschäftspraxis ändern muss.
Als mit Initiatorinnen der Initiative „Konzernmacht begrenzen“, die eine konsequentere Kontrolle von Konzern-Giganten durch die Wettbewerbsbehörden fordert, begrüßen wir die Schritte der Behörden und werden euch über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Mach jetzt noch mit und unterzeichne die Petition „Essen ohne Amazon!“
Beim „Jahr der Alternativen“ kannst du dich schlau machen, wie einkaufen auch ohne sämtliche Handelsriesen geht.