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Pressemitteilung vom 26. Juni 2018

Bayer-Monsanto: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

[Berlin, 26. Juni 2018] – Das zivilgesellschaftliche Bündnis Konzernmacht beschränken fordert die Bundesregierung auf, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen. Damit würde die Fusion von Bayer und Monsanto gerichtlich geprüft. Das Bündnis erhofft sich von der Klage, europäisches Recht weiter zu entwickeln, die Auflagen zu verschärfen oder gar die Fusion aufzulösen. Die Initiative begründet ihre Forderung damit, dass soziale, ökonomische und ökologische Folgen unzureichend berücksichtigt worden sind. Durch die Fusion drohten steigende Saatgutpreise, weniger Auswahlmöglichkeiten für Bäuerinnen und Bauern weltweit, verstärkte Abhängigkeiten und eine Verschärfung der Umweltprobleme. Am 27. Juni 2018 findet eine öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur Marktkonzentration im Agrarmarkt statt.

Alle erforderlichen Kartellbehörden haben die Fusion von Monsanto und Bayer mittlerweile genehmigt. Der damit größte Agrarkonzern der Welt hat am 7. Juni 2018 die Übernahme offiziell verkündet. In ihrer Genehmigung habe die Europäische Wettbewerbskommission aber soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen nicht aus- reichend berücksichtigt, kritisiert das Bündnis. Aspekte wie Biodiversiät, Ernährungssouveränität, Gesundheits- schutz oder die Versorgungssicherheit müssten laut eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Dr. Boris Paal (Universität Freiburg) in die Fusionskontrolle ebenso einfließen.

Die Auflagen, die die EU-Kommission für die Fusion erteilt hat, seien völlig unzureichend. „Die Entscheidung der Wettbewerbskommission hat vor allem die Marktmacht von Bayer erheblich vergrößert. Ein Unternehmen vereint jetzt die größten Marktanteile in den Geschäftsbereichen Saatgut, Pestizide, Eigenschaften zum Züchten und digitale Serviceplattformen. Die enormen strategischen Vorteile, die Bayer dadurch erzielt, hat die Kommission zwar selber problematisiert, dies aber nicht unterbunden“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Aufgabe von Politik, Gesellschaft und von uns Bäuerinnen und Bauern ist es jetzt, konzernunabhängiges vielfältiges Saatgut sicher zu stellen.“

Die große Abhängigkeit von Saatgut- und Pestizidkonzernen bedrohe zudem kleinbäuerliche Familien im globalen Süden existenziell. Pakete mit aufeinander abgestimmtem Saatgut und Pestiziden würden in Zukunft verstärkt oder gar alternativlos angeboten. Auch die gesundheitlichen Risiken für LandarbeiterInnen im globalen Süden seien besorgniserregend. „Giftige Pestizide von Bayer, die bei uns längst verboten sind, landen in Ländern wie Brasilien nach wie vor auf den Feldern“, sagt Lena Michelsen vom entwicklungspolitischen INKOTA-netzwerk. „Eine Klage der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof ist die letzte Chance, um die gravierenden Folgen für Mensch und Umwelt noch abzuwenden“.

Nach der Fusion von Bayer und Monsanto kontrollieren drei Mega-Konzerne 60 Prozent des weltweiten Saatgutmarktes und 70 Prozent der Pestizide. Dies stelle eine Bedrohung für Bauern und Bäuerinnen sowie VerbraucherInnen weltweit dar.

Ansprechpartnerinnen:
Lena Michelsen, INKOTA-netzwerk e.V., Mobil: 0157 71 54 80 63, E-Mail: michelsen@inkota.de
Annemarie Volling, AbL e.V., Mobil: 0160 96 76 01 46, E-Mail: volling@abl-ev.de

Weitere Hintergründe zur Nichtigkeitsklage
Die Tätigkeit der EU-Kommission in der Fusionskontrolle wird zumeist im Wege der Nichtigkeitsklage einer gerichtlichen Prüfung unterzogen (Art. 263 AEUV). Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten im Verfahren der Nichtigkeitsklage als privilegierte Kläger. Diese Nichtigkeitsklage könnte u.a. damit begründet werden, dass die von der EU-Kommission vorgenommene Genehmigungsentscheidung außer-ökonomische Ziele nicht oder nicht angemessen berücksichtigt hat. Im Hinblick auf den Umweltschutz würde sich dies konkret in den Gesichtspunkten Biodiversiät, Ernährungssouveränität, qualifizierter Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit niederschlagen. Nach Art. 39 und 42 AEUV ist der landwirtschaftliche Primärsektor besonders schutzwürdig gegenüber der Vermachtung auf der Marktgegenseite. Dies ist in der Fusionskontrolle zu berücksichtigen. Für eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung ab Veröffentlichung der Fusionsunterlagen zwei Monate Zeit.


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