
#TTIPleaks – Agrarwende-Spezial
Die am Montag veröffentlichten Verhandlungsdokumente des umstrittenen Freihandelsabkommens TTIP haben für ziemlichen Aufruhr gesorgt und die Argumente der Anti-TTIP Bewegung bestätigt und gestärkt. Was bedeuten die #TTIPleaks für die Landwirtschaft? Welche Bedrohungen für bäuerliche Betriebe und die Agrarwende finden sich in den Dokumenten? Hier ein kleiner Überblick:
Über 240 Seiten in 16 Kapiteln TTIP Dokumente hatte Greenpeace Niederlande am Montag online verfügbar gemacht. Es handelt sich hierbei um Textvorschläge von EU sowohl als auch US-amerikanischer Seite für die jeweiligen Paragraphen, die die Verhandlungspositionen der beiden Partner widerspiegeln. Besonders relevante Informationen für Landwirtschaft und Umwelt fanden sich in den Kapiteln zu Agrarhandel (Agriculture Market Access), zu Regelungen von Tier- und Pflanzenschutz (Sanitary and Phytosanitary Measures) und zum aktuellen Verhandlungsstand (Tactical State of Play).
Ziel: Marktzugang
Der vorgeschlagene Titel des Kapitels zu Agrarhandel „Agriculture Market Access“ sagt bereits: es geht um Marktzugang – worum soll es auch sonst gehen bei einem Freihandelsabkommen? Die Dokumente zum aktuellen Verhandlungsstand untermauern zusätzlich, dass die USA sich weitgehenden Zugang zum europäischen Agrarmarkt wünscht. Die Senkung der Zölle auf Milchprodukte, Getreide, Obst und Gemüse sind für die USA ein wichtiges Anliegen, für das sie bereit sind, ihren Marktschutz der Autoindustrie zurück zu schrauben. Vor allem der Import von Milchprodukten in die EU ist für die USA noch ein sensibler Streitpunkt.
Die EU pocht auf ein Verbot für US-Weinproduzent*innen, bisher noch geschützte Weinnamen (wie Bordeaux) zu verwenden, die an eine bestimmte Herkunftsregionen gebunden sind. Die USA sträubt sich noch dagegen, jene Regulierungen von Wein in die Verträge aufzunehmen.
Umwelt-, Tier- und Verbraucher*innenschutz – wer braucht schon Vorsorge?
Genauso aussagekräftig wie die Formulierungen und Anordnung der Paragraphen ist bei internationalen Abkommen und Handelsverträgen das, was nicht erwähnt wird. So ist das Vorsorgeprinzip, nach welchem die EU bei der Zulassung von Produkte und Produktionsprozessen verfährt, in den TTIP Dokumenten nirgends zu finden. Es sorgt bisher dafür, dass die EU Produkten, Wirkstoffen und Verfahren, die gefährlich sein könnten keine Zulassung erteilen darf, auch wenn ihre Gefahr noch nicht vollständig wissenschaftlich bewiesen ist. Das genau fordern aber nun die US-Amerikanischen Unterhändler in ihrem Vorschlag für den Umgang mit Umwelt-, Tierschutz und Gesundheitsstandards. Die jeweilig zuständige Behörde, soll in Zukunft bei der Einführung eines Standards mit wissenschaftlichen Daten belegen, erklären und rechtfertigen, inwiefern die Maßnahme zur Risikominimierung beiträgt. Dies, zusammen mit dem Gesetzesentwurf soll vor der Beschlussfindung öffentlich gemacht werden, um „interessierten Parteien“ sowie dem Handelspartner die Möglichkeit zu geben, die geplante Regulierung zu kommentieren. Das würde jeglichen Interessensgruppen und vor allem dem Handelspartner USA wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung von Gesetzen in der EU zugestehen und die ohnehin schon langwierigen politischen Prozesse noch weiter erschweren.
Zudem sollen immer Alternativen zu regulierenden Umwelt-, Tier- oder Verbaucher*innenstandards in Betracht gezogen werden, die „weniger handelshemmend“ sind und die Behörde soll öffentlich begründen, warum sie der Risikominimierung nicht gerecht werden.
Gentechnik, oder „Produkte aus moderner Agrartechnologie“
Für die Zulassung von „Produkten aus moderner Agrartechnologie“ haben die US-amerikanischen Unterhändler bereits einen Verfahrensvorschlag entworfen. Was genau mit „Produkten aus moderner Agrartechnologie“ gemeint ist, ist bisher noch nicht definiert. Es lässt sich aber davon ausgehen, das hier auch genetisch veränderte Organismen (GVO) mit gemeint sind. Zulassungsanträge sollen stets zu jeder Zeit für jede Person möglich sein, und die zulassende Behörde soll die Schritte ihrer Zulassungsverfahren, sowie ihre Maßnahmen der Risikoabschätzung veröffentlichen. Antragsteller*innen sollen einen möglichst geringen bürokratischen Aufwand haben, stets über den Verlauf der Zulassung auf dem Laufenden gehalten werden und die Möglichkeit haben, weitere Informationen nachzureichen. Eine Arbeitsgruppe zu Handel mit Produkten aus moderner Agrartechnologie soll geschaffen werden, die sich mit den Details und der Umsetzung von Beschlüssen befasst, wo Unstimmigkeiten oder Bedenken diskutiert werden werden.
Komitees und Arbeitsgruppen – Der Teufel liegt im Detail, hängt im Anhang
Die Schaffung solcher Arbeitsgruppen und Sub-Komitees sind noch an weiteren Stellen in den Dokumenten verankert. So ist ein Komitee zu Landwirtschaft allgemein, ein weiteres zum Management von Standards und auch zum Handel von Wein und Spirituosen geplant. Arbeitsgruppen, wie die zu moderner Agrartechnologie, sind auch zu Tierschutz, Pflanzenschutz und Lebensmittelsicherheit geplant. Komitees und Arbeitsgruppen dienen als Foren für Informationsaustausch, Diskussion und Verhandlungen bei Unstimmigkeiten und haben innerhalb ihrer Arbeitsschwerpunkte teilweise weitgehende Entscheidungskompetenzen. So haben auch einige die Kompetenz, die Anhänge der jeweiligen Kapitel zu verändern. Dort befinden sich teilweise sehr sensible Informationen und Detailbestimmungen der Verträge, z.B. Grenzwerte, Definitionen, Listen von geschützten Begriffen, von zugelassenen Produktionsprozessen und Stoffen.
Aus welchen Personen sich die Gruppen genau zusammensetzen oder wie sie Entscheidungen treffen, ist nicht immer im Detail beschrieben, einige dürfen selbst entscheiden, wie sie arbeiten.
Das birgt die Gefahr der Verlagerung von demokratischen Entscheidungsprozessen, da es nicht klar ist, unter welcher Kontrolle die Komitees und Arbeitsgruppen stehen oder gegenüber wem sie ihre Entscheidungen rechtfertigen müssen.
Grundlegende Kritik bleibt stehen
Unabhängig der Auslegung und Details der Paragraphen bleibt die grundlegende Kritik aus Agrarwende-Perspektive gegenüber Freihandel bestehen. Auch mit Blick auf die aktuelle Milchkrise zeigt sich, das eine Deregulierung von Handelsbeziehung zu mehr Freiheiten für die Stärkeren, für die hochindustrialisierte Turbolandwirtschaft führt, die ungezügelt bäuerliche Betriebe platt macht. Die Mär von qualitativ hochwertigem deutschem Käse, der in den USA so begehrt ist und hochpreisig vermarktet werden kann, trifft nur auf einen sehr kleinen Teil des Marktes zu. Von den Gewinnen aus Milchpulver-Exporten zu niedrigen Weltmarktpreisen kommt bei den Bäuerinnen und Bauern nichts an. Marktöffnung hilft in erster Linie der Agrarindustrie.
Die Anti-TTIP Bewegung mit dem starken Bündnis Unfairhandelbar, dem auch die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft angehört, kämpft bereits seit über zwei Jahren gegen das Freihandelsabkommen mit den USA, sowie auch gegen das zwischen EU und Kanada, CETA. Mehr als drei Millionen Menschen in ganz Europa haben gegen die Abkommen unterschrieben und in Berlin waren im letzten Jahr 250.000 Menschen auf der Straße, zum Obamabesuch Ende April 90.000 in Hannover.
Hier kannst Du an der selbstorganisierten europäischen Bürgerinitiative teilnehmen
Bild: Jed Sullivan / Aktion Agrar