Urteil: Straathofs Schweineställe unterlaufen Anforderungen

Gute Nachrichten im Fall Straathof: Am 24. November wies das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in der Auseinandersetzung zwischen Schweine-Baron Adrianus Straathof und dem Landkreis Jerichow Land die Klage des Agrarindustriellen zurück.

Straathof hatte gegen das gegen ihn verhängte Tierhaltungsverbot geklagt, weil er vor allem die Kritik an den Kastenständen für Muttersauen in seinen Anlagen für ungerechtfertigt hielt. Dieses Nebenverfahren ist nun zu Gunsten des Tierschutzes entschieden worden. Das OVG verwies auf die Tierschutznutztierverordnung, die regelt, dass schwangere Sauen und Mutterschweine mit kleinen Ferkeln im Liegen ihren Kopf und ihre Beine ungehindert ausstrecken können müssen. Davon waren die Kastenstände in der Mega-Anlage in Gladau weit entfernt.

Aktion Agrar informiert auf den Kampagnenseiten www.schweine-imperium.de über das Firmengeflecht des Agrarindustriellen. Das Tierhaltungsverbot muss nun Bestand haben – aber vor allem müssen die Agrarminister der Straathof-Bundesländer handeln. Für eine gesellschaftlich akzeptierte Tierhaltung, für die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft.

Wir brauchen weiterhin dringend das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände, besser ausgestattete Veterinärbehörden und Tierschutzpläne in allen Bundesländern.

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Leonie Dorn

Vergisst beim Anblick von Klatschmohn all ihre Sorgen und trauert Jon Stewart immer noch nach.

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